In der heutigen Zeit hinterlassen wir nicht nur physische Besitztümer, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren. Vom E-Mail-Konto über soziale Netzwerke bis hin zu Streamingdiensten, Cloudspeicher und Smart-Home-Systemen – unser digitaler Nachlass umfasst zahlreiche Daten und Dienste. Doch was geschieht mit diesen nach unserem Tod?
1. Herausforderungen beim digitalen Nachlass
Viele Online-Dienste haben unterschiedliche Datenschutzbestimmungen, die den Zugriff auf Konten nach dem Tod erschweren. Ohne vordefinierte Regelungen kann es für Angehörige schwierig sein, auf wichtige Informationen zuzugreifen oder kostenpflichtige Abonnements zu kündigen.
Auch das Erbrecht bietet noch keine einheitliche Lösung. Zwar hat der Bundesgerichtshof in Deutschland entschieden, dass digitale Nachlässe wie physische Erbschaften behandelt werden können, jedoch hängt der Zugriff oft von den AGB der jeweiligen Anbieter ab.
Besonders kritisch sind:
- E-Mail-Konten, die oft als Schlüssel für andere Online-Dienste dienen.
- Soziale Netzwerke, auf denen Profile entweder gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden können.
- Streamingdienste, deren Abonnements ohne Kündigung weiterlaufen.
- Cloudspeicher, in denen persönliche Dokumente und Fotos gesichert sind.
- Smart-Home-Systeme, die weiterhin aktiv bleiben und Sicherheitsrisiken bergen können.
2. Maßnahmen zur Verwaltung des digitalen Nachlasses
Um Probleme zu vermeiden, sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Bestandsaufnahme: Eine Liste aller digitalen Konten und Dienste erstellen.
- Zugangsdaten sichern: Passwort-Manager nutzen oder Passwörter an einem sicheren Ort hinterlegen.
- Digitale Nachlassverfügung: Festlegen, was mit den einzelnen Konten geschehen soll.
- Bevollmächtigten bestimmen: Eine Vertrauensperson benennen, die den digitalen Nachlass verwaltet.
- Plattform-spezifische Regelungen nutzen: Viele Anbieter, wie Google oder Facebook, bieten Optionen zur Nachlassverwaltung an.
Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie bei Ihren Fragestellungen.
Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht