Wir stellen für unsere Dienstleistung ein angemessenes Entgelt in Rechnung. Schon im ersten Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die voraussichtlichen Kosten – denn eine gute Beziehung zwischen Anwalt und Mandant basiert auf Offenheit und Kostentransparenz.
Die Kosten der klassischen Beauftragung (anwaltliche Vertretung außergerichtlich und gerichtlich) eines Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hierbei nach dem Gegenstandswert.
Daneben biete Ihnen Rechtsberatung und Rechtsprodukte zum Festpreis an.
Erstberatung basic
- dient dem Kennenlernen, der Aufklärung des Sachverhaltes und der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Vertretungsbedarfes
- Zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
- Keine Korrespondenz nach außen
- Keine schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
- Keine Durchführung von Berechnungen
- ca. 30 Minuten
Erstberatung intensiv
- dient dem Kennenlernen, der Aufklärung des Sachverhaltes und der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Vertretungsbedarfes
- Zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und enthält Kostenübersicht
- Keine Korrespondenz nach außen
- Keine schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
- Keine Durchführung von Berechnungen
- ca. 60 - 75 Minuten
Folgeberatung
- Bei weiterem Beratungsbedarf nach erfolgter Erstberatung in der gleichen Angelegenheit
- Keine Korrespondenz nach außen
- Keine schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
Trennungsberatung
- Ausführliche Beratung nach Trennungssituation oder bei Trennungsabsichten zu allen rechtlich relevanten Bereichen:
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Erbrechtliche Situation
- Kindes- und Trennungsunterhalt
- Wohnungszuweisung
- Haushaltsaufteilung
- Versicherungen
- Ablauf Scheidungsverfahren
- Folgesachen Nachscheidungs-unterhalt und Zugewinnausgleich
- Keine schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsinhalte
- Keine Durchführung von Berechnungen
- ca. 60 - 70 Minuten
Erstellung Vorsorgedokumente
- 1 Beratungsgespräch (max. 45 Minuten)
- Schriftliche Erstellung eines individuellen Musters
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsvollmacht
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Übersendung der Muster
- Ggf. 1 Korrektur
- Erstellen der finalen Fassung
Erstellung von Berechnungen
- 1 Beratungsgespräch (max. 45 Minuten)
- Sichtung Ihrer Unterlagen
- Sichtung der Einkommensunterlagen der Gegenseite bzw. der Vermögensverzeichnisse beim Zugewinnausgleich
- Erstellung der Berechnung
- Kindesunterhalt oder
- Trennungsunterhalt oder
- Zugewinnausgleich
- Bezifferung und Geltendmachung Ihrer Forderung bei der Gegenseite
In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen wie Verfahrens-/Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren zu beantragen, bei denen ein Teil der Anwaltsgebühren von der Staatskasse getragen wird.