Erbrecht

  • Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung)

    Wie sieht Ihre Vorsorge aus, wenn Sie sterben, einen schweren Unfall haben oder krank sind? Wer kümmert sich um alles?

    Auch in jungen Jahren kann es schon durch Krankheit oder Unfall schwere Schicksalsschläge geben. Haben Sie schon vorgesorgt? Wichtig ist, dass Sie dieses Thema frühzeitig angehen und Ihre Vorstellungen rechtswirksam regeln.

    Vorsorgevollmacht:

    Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Fall Ihrer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für Sie unter Beachtung der §§ 1904 und 1906 BGB sofort rechtswirksam handeln kann. Ohne Vorsorgevollmacht übernimmt dies ein staatlicher Betreuer, unabhängig davon, ob es Kinder oder Ehepartner gibt.

    Betreuungsvollmacht:

    In einer Betreuungsvollmacht benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit Ihrer Person einen Betreuer einsetzt. An Ihre Wünsche in der Betreuungsvollmacht für den Fall einer Betreuung orientieren sich die Gerichte in der Regel.

    Patientenverfügung:

    In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen im Notfall wünschen oder ablehnen und ob für Sie eine Organspende in Frage kommt.

    Sorgerechtsverfügung:

    Mit einer Sorgerechtsverfügung regeln Sie, wer nach Ihrem Ablegen das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder erhalten soll, wenn Sie die alleinige elterliche Sorge haben. Aber auch Paare können eine solche Verfügung aufsetzen für den Fall des gleichzeitigen Versterbens.

  • Testamentsgestaltung

    Wenn Sie kein Testament verfassen, greifen im Fall Ihres Ablebens die gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz sieht Erben abhängig von der Erbordnung vor.

    Sie möchten selbst regeln, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben soll?

    Dann stehen Ihnen drei Testamentsformen zur Verfügung:

    Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB)

    Voraussetzungen:

    • Testierfähigkeit
    • Volljährigkeit des Verfassers
    • Eigenhändiger handschriftlicher Text mit Unterschrift und Datum notwendig

    Gemeinschaftliches, eigenhändiges Testament (§ 2265 BGB)

    Voraussetzungen:

    • Testierfähigkeit
    • Volljährigkeit des Verfassers
    • Eigenhändiger handschriftlicher Text durch einen Partner, Unterschrift und Datum von beiden Partnern erforderlich
    • Möglich bei Ehepartnern oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern

    Achtung:
    Bindungswirkung möglich, d.h. nach dem Tod des Erstversterbenden kann das Testament grundsätzlich nicht mehr geändert werden; für den Widerruf zu Lebzeiten bestehen bestimmte Formvorschriften.

    Notarielles (öffentliches) Testament (§ 2232 BGB)

    Erklärung gegenüber einem Notar oder durch Übergabe einer Schrift an den Notar (ab 16 Jahren möglich)

  • Abwicklung von Erbfällen (Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche)

    Sie wurden testamentarisch zum Erben eingesetzt und möchten Ihre Erbansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft durchsetzen?

    Wir vertreten Sie umfänglich.

    Sie sind Erbe und werden auf den Pflichtteil in Anspruch genommen? Oder Sie sind naher Angehöriger und wurden enterbt?

    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, aber vertreten Sie auch, wenn Sie mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind.

|envelope|
Erbrecht

Was tun bei Erbschaft mit Schulden? Annahme, Ausschlagung und Fristen

07.05.2025

Die Nachricht vom Tod eines Angehörigen ist oftmals mit tiefgreifenden Emotionen verbunden. Gleichzeitig stellen sich für die Hinterbliebenen zahlreiche rechtliche Fragen – insbesondere dann, wenn der Nachlass überschuldet ist. Wer eine Erbschaft antritt, übernimmt nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern haftet gemäß § 1967 BGB grundsätzlich auch für dessen Verbindlichkeiten. Im folgenden Beitrag erläutere ich Ihnen, was bei einer überschuldeten Erbschaft zu beachten ist, wie und bis wann man ein  Erbe ausschlagen  kann und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.  

Erbrecht

Digitaler Nachlass: Was passiert mit unseren Online-Konten nach dem Tod?

07.02.2025

In der heutigen Zeit hinterlassen wir nicht nur physische Besitztümer, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren. Vom E-Mail-Konto über soziale Netzwerke bis hin zu StreamingdienstenCloudspeicher und Smart-Home-Systemen – unser digitaler Nachlass umfasst zahlreiche Daten und Dienste. Doch was geschieht mit diesen nach unserem Tod?  

Erbrecht

Was passiert mit meinem Kind, wenn ich sterbe?

27.11.2024

Wer denkt schon gerne daran, was mit den minderjährigen Kindern passiert, wenn den Eltern etwas zustößt? Um eine Entscheidung durch das Familiengericht zu verhindern, ist es daher unumgänglich, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und in einer sogenannten Sorgerechtsverfügung die Vormundschaft für die Kinder zu regeln.