Kündigung
Gerade bei einer Kündigung bricht sicherlich erst einmal eine Welt für Sie zusammen. Sie fragen sich, wie soll es weitergehen, wie können Sie Ihre Familie ernähren oder wie sollen Sie jetzt einen neuen Job finden. Hier ist eine besonders schnelle Reaktion erforderlich, ..
.. um gesetzliche Fristen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht zu versäumen. Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Wenn Sie länger als sechs Monate für Ihren Arbeitgeber tätig sind und in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden, genießen Sie als Arbeitnehmer den Allgemeinen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass die Kündigung nur aus
erfolgen kann.
Arbeitszeugnis
Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und zunächst scheint es ein gutes Zeugnis zu sein. Die Formulierungen klingen alle positiv...
.. Allerdings existiert ein sogenannter Zeugniscode (bestimmte Formulierungen), mit denen der Arbeitgeber ausdrücken kann, was er wirklich von seinem Mitarbeiter hält.
Durch die Beratung eines erfahrenen Anwaltes können Sie Klarheit darüber gewinnen, welche Formulierungen tatsächlich welche Bedeutung haben und ggf. einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend machen.
Abmahnung
Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Mit der Abmahnung rügt Ihr Arbeitgeber ein Fehlverhalten Ihrerseits und weist auf die Konsequenzen im Fall einer weiteren Pflichtverletzung hin. Lassen Sie diese unbedingt anwaltlich überprüfen.
Bei einer zu Unrecht erfolgten Abmahnung haben Sie einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte.
Sie sollten daher stets eine Abmahnung anwaltlich überprüfen lassen, da diese auch schon aus rein formalen Fehlern unwirksam sein kann.
Prüfung von Arbeitsverträgen
Sie möchten eine neue Tätigkeit aufnehmen, verstehen aber einige Regelungen und Passagen im Arbeitsvertrag nicht oder wollen den vorgelegten Vertrag einfach auf unzulässige oder unvorteilhafte Klauseln überprüfen lassen?
Viele Arbeitsverträge enthalten Regelungen, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Wir erläutern Ihnen alle Regelungen Ihres Vertrages, unterbreiten Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen und geben Ihnen eine klare Handlungsempfehlung zur Vertragsunterzeichnung.
Elternzeit und Teilzeit
Hier stellen sich viele Fragen. Wer hat Anspruch auf Elternzeit, wann beginnt die Elternzeit, welche Möglichkeiten der Verlängerung bestehen...
... wie ist das Elterngeld geregelt, welche Kündigungsregelungen während der Elternzeit bestehen, welche Rechte haben Sie auf Teilzeit in der Elternzeit oder aber auch unabhängig von einer Elternzeit.
Lassen Sie sich über Ihre Rechte auf Teilzeit und Elternzeit beraten.
Versetzung
Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Arbeitnehmer sollen immer flexibler sein, was Arbeitsort und Tätigkeit angeht. Aber ist eine Versetzung überhaupt aufgrund Ihrer arbeitsvertraglichen Regelungen für den Arbeitgeber möglich?
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag diesbezüglich.
Die Sommerzeit und damit der Sommerurlaub stehen vor der Tür. Rund um das Thema Urlaubsanspruch gibt es allerdings für Arbeitnehmer viele Fragen.
Ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Der Anspruch hierauf ergibt sich aus § 109 GewO.
Ein Zwischenzeugnis wird – wie der Name sagt – zwischendurch erstellt, also während des Arbeitsverhältnisses. Oft wird dieses verlangt, wenn Arbeitnehmer sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Aber besteht hierauf überhaupt ein Anspruch? Und wie stelle ich am besten die Anfrage beim laufenden Arbeitgeber?