+++ Zum fünften Mal in Folge: 22.05.2025 – Nachrichtenmagazin STERN: Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Weiße gehört zu den besten Familienrechtskanzleien in Deutschland ++++++ Zum dritten Mal in Folge: 15.09.2024 – Auszeichnung durch das Magazin FOCUS: Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Weiße gehört zu den besten Familienrechtskanzleien 2024 in Deutschland +++
Qualifiziert. Flexibel. Engagiert.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
Familienrecht - Erbrecht - Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Sylvia Weiße
Fachanwältin für Familienrecht
in Leipzig und Beucha/Brandis
Termin online Buchen
Hier sind Sie richtig. Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Familienrecht, im Erbrecht und im Arbeitsrecht an den Standorten Brandis (Beucha) und Leipzig.
Unsere Kanzlei ist eine kleine, flexible Einheit, die es dadurch ermöglicht, schnell und effektiv für Sie tätig zu werden. Dabei stehen Ihre Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund. Schnelle Terminvergaben sowie eine stets persönliche Betreuung durch einen Ansprechpartner führen zum Aufbau eines besonderen Vertrauensverhältnisses, welches gerade im Familien- und Erbrecht notwendig ist, da es sich hier um höchstpersönliche Angelegenheiten verbunden mit finanziellen Aspekten handelt. Frau Rechtsanwältin Sylvia Weiße ist Fachanwältin für Familienrecht, so dass Sie durch besondere Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrungen profitieren.
Als Kooperationsanwältin mit viel Erfahrung im Arzthaftungsrecht ist Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Cornelia Grüner, Nikolaistraße 53, 04109 Leipzig, Ihr Ansprechpartner für Patienten bei einem vermuteten Behandlungsfehler.
Weitere Informationen: https://www.medizin-recht-leipzig.de
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und Krankenversicherung
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden durch Behandlungsfehler
Die elterliche Sorge steht gemäß § 1626 BGB grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu. In bestimmten Fällen kann jedoch die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen werden. Dies setzt voraus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht oder einer der Elternteile nicht zur gemeinsamen Ausübung bereit oder fähig ist.
Die Enterbung durch letztwillige Verfügung – sei es Testament oder Erbvertrag – führt häufig zu erheblichen familiären Konflikten. Wer als gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen wird, empfindet dies nicht selten als ungerecht. Gleichwohl bedeutet eine Enterbung nicht zwingend, dass keinerlei Ansprüche mehr bestehen. Das deutsche Erbrecht gewährt bestimmten nahen Angehörigen trotz Enterbung einen Mindestschutz in Gestalt des Pflichtteilsrechts..
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in der arbeitsrechtlichen Praxis ein gängiges Instrument, um ein Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen zu beenden. Nicht selten stellt sich für Arbeitnehmer jedoch die Frage, ob sie nach Unterzeichnung noch an ihre Erklärung gebunden sind oder ob ein Widerruf möglich ist.