Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist in der arbeitsrechtlichen Praxis ein gängiges Instrument, um ein Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen zu beenden. Nicht selten stellt sich für Arbeitnehmer jedoch die Frage, ob sie nach Unterzeichnung noch an ihre Erklärung gebunden sind oder ob ein Widerruf möglich ist.

1. Allgemeines

Der Aufhebungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag und unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht – wie es etwa bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 355 BGB vorgesehen ist – besteht bei Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber wollte den Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bewusst aus diesen verbraucherschützenden Regelungen ausnehmen.

2. Widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung 

Allerdings können besondere Umstände im Einzelfall eine Lösungsmöglichkeit eröffnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Unterzeichnung durch widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB) oder arglistige Täuschung zum Vertragsschluss bestimmt wurde. Beispielhaft ist der Fall, dass dem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung angedroht wird, ohne dass hierfür ein rechtlicher Grund vorliegt. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, sobald der Betroffene den Anfechtungsgrund erkennt (§ 124 BGB).

3. Drucksituation 

Seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 7.2.2019 – 6 AZR 75/18) ist zudem klargestellt, dass Aufhebungsverträge nicht überraschend in einer Drucksituation abgeschlossen werden dürfen. Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einzuräumen, den Vertragsinhalt zu überdenken und ggf. Rechtsrat einzuholen. Ein unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns geschlossener Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein. Dies eröffnet de facto eine zusätzliche Kontrollinstanz neben den klassischen Anfechtungsgründen.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie bei Ihren Fragestellungen. 

Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Arbeitsrecht

Wissenswertes rund um das Thema Elternzeit

02.04.2025

Die Elternzeit ist ein zentrales Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Praxisfragen erläutert.

 

Arbeitsrecht

Was tun bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

07.02.2025

Was tun bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Der Erhalt einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch es gibt wichtige rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Interessen zu wahren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Optionen Sie haben und wie Sie sich bestmöglich verhalten.

Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch - wichtige Fragen

22.04.2024

Die Sommerzeit und damit der Sommerurlaub stehen vor der Tür. Rund um das Thema Urlaubsanspruch gibt es allerdings für Arbeitnehmer viele Fragen.