Die meisten Menschen denken, dass eine Scheidung sehr viel Geld kostet – sei es, weil Freunde oder Bekannte von hohen Kosten bei deren Scheidung berichten oder weil man im Internet etwas hierzu gelesen hat. Es gibt jedoch einige Punkte, die bei Beachtung dazu führen, dass eine Scheidung gar nicht so teuer ist, wie man immer denkt.
1. Einvernehmliche Scheidung
Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner keinen Rosenkrieg führen und sie sich über alle wesentlichen Punkte einig sind, können Sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Hierbei reicht nur eine Ehepartner über seinen Anwalt den Scheidungsantrag ein. Wenn ausschließlich die Ehe geschieden werden soll, reicht es, wenn der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt, wofür keine anwaltliche Vertretung notwendig ist. Viele Ehegatten treffen bei dieser Konstellation die Vereinbarung im Innenverhältnis, dass die Anwaltskosten hälftig geteilt werden. Wichtig hierbei ist jedoch zu wissen, dass ein Anwalt niemals beide Ehegatten vertreten kann, da Sie formal im Scheidungsverfahren trotzdem „Gegner“ sind, ein „gemeinsamer Anwalt“ ist daher nicht möglich.
2. Scheidungsfolgesachen außergerichtlich klären
Unter Scheidungsfolgesachen versteht man die Angelegenheiten Zugewinnausgleich, Umgang, Haushaltsauflösung, Unterhalt etc. Versuchen Sie, diese Angelegenheiten außergerichtlich zu klären. Eine umfangreiche Trennungsberatung beim Anwalt kostet keine Unsumme und Sie können sich einmal ausführlich und umfassend zu allen relevanten Punkten beraten lassen, wobei Ihr Anwalt Ihre individuelle Situation beleuchten wird.
Auch eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung erspart Ihnen meistens trotzdem noch Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die in einem gerichtlichen streitigen Verfahren entstehen.
3. Eigene Kosten sparen
Bei einer anwaltlichen Vertretung muss auch an den eigenen Zeitaufwand gedacht werden. Moderne Kanzleien wickeln die gesamte Korrespondenz im Scheidungsverfahren online / per E-Mail ab, so dass Sie Zeit und Geld (Fahrtkosten) für Besprechungstermine sparen.
Ein guter Anwalt wird Ihnen auch bereits im Vorfeld oder im ersten Gespräch einen verlässlichen Anhaltspunkt zu den Scheidungskosten liefern. Der Verfahrenswert beim Scheidungsverfahren beträgt das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten abzüglich Kinderfreibeträge, manche Gerichte berücksichtigen noch einen bestimmten Prozentsatz des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten. Hieraus kann der Anwalt Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen. Auch der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich kann errechnet werden sowie die Streitwerte für eventuelle Folgesachen.