Unabhängig davon wie die Einschränkungen des öffentlichen und auch privaten Lebens weiter gehen – die Corona-Pandemie führte und führt weiterhin dazu, dass familienrechtliche Bereiche wie das Sorge- und Umgangsrecht, das Unterhaltsrecht, aber auch häusliche Gewalt oder vermögensrechtliche Fragen nicht unerheblich betroffen sind.

1. Sorge- und Umgangsrecht 

Hier können sich viele Fragen stellen:

Wie ist der Umgang mit dem Kind bei getrennt lebenden Eltern zu regeln, wenn das Kind nachgewiesen erkrankt ist? Was gilt, wenn nur ein Verdacht auf eine Erkrankung besteht? Wie sieht es aus, wenn das Kind zur Risikogruppe gehört? Was ist, wenn der umgangsberechtigte Elternteil erkrankt ist, was bei Erkrankung des Elternteils, bei dem das Kind lebt?

Was gilt bei Quarantäneanordnungen gem. Infektionsschutzgesetz, was bei freiwilliger Quarantäne?

Wie sieht es bei Entscheidungen über Reisen mit dem Kind bei getrennt lebenden Eltern in Länder oder Regionen mit hohen Fallzahlen aus?

2. Unterhalt  

Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I nach krisenbedingter Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Einkommenseinbußen bei Selbständigen, Kinderzuschlag, Inanspruchnahme wirtschaftlicher Entlastungsmaßnahmen in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse – diese Themenbereiche schlagen sich auf die Gewährung des gesetzlich geschuldeten Unterhalts nieder, sei es Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt. Bereits feststehende Unterhaltsfestsetzungen als auch die Regelung zukünftiger Unterhaltsansprüche können betroffen sein.

3. Häusliche Gewalt 

Aufgrund der wochenlangen Kontaktbeschränkungen oder oftmals Isolierung aufgrund Kurzarbeit und Fehlen der sozialen Kontakte können Fälle von häuslicher Gewalt angestiegen sein, für welche Regelungen nach dem Gewaltschutzgesetz gelten.

4. Zugewinnausgleich

Besonders bei inhabergeführten Unternehmen und deren Unternehmensbewertung im Rahmen von Zugewinnausgleichsansprüchen des Ehepartners kann sich ein coronabedingter Vermögensverlust bzw. die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf das Unternehmen auf den Zugewinn auswirken.

5. Versorgungsausgleich

Auch beim Versorgungsausgleich, also dem Ausgleich von Rentenanwartschaften bei einer Ehescheidung kann es zu Veränderungen des Ehezeitanteils wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie kommen z.B. bei schwankenden Finanzinstrumenten wie auf Fonds aufbauenden Versorgungen.

Lassen Sie sich zu diesen komplexen Fragestellungen beraten.

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