Die Elternzeit ist ein zentrales Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Praxisfragen erläutert.
1. Anspruch auf Elternzeit
Arbeitnehmer haben nach § 15 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit, sofern sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes übertragen werden.
2. Anmeldung und Fristen
Die Elternzeit muss vom Arbeitnehmer spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Der Antrag muss die gewünschte Dauer und gegebenenfalls eine Aufteilung in mehrere Zeiträume enthalten.
3. Dauer und Flexibilität
Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Während der Elternzeit kann eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Stunden pro Woche ausgeübt werden, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
4. Kündigungsschutz
Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz nach § 18 BEEG. Dieser beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und endet mit deren Abschluss. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
5. Elterngeld als finanzielle Absicherung
Während der Elternzeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsentgelt. Zur finanziellen Absicherung kann jedoch Elterngeld nach dem BEEG beantragt werden. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und beträgt zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
Die Elternzeit bietet eine wichtige Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Arbeitnehmer sollten die geltenden Fristen und formalen Anforderungen beachten, um ihre Ansprüche optimal zu nutzen. Arbeitgeber wiederum müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, um eine rechtssichere Handhabung zu gewährleisten.
Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie bei Ihren Fragestellungen.
Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht