Was tun bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber?
Der Erhalt einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Doch es gibt wichtige rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Interessen zu wahren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Optionen Sie haben und wie Sie sich bestmöglich verhalten.
1. Kündigung anwaltlich prüfen lassen
Zunächst sollten Sie die Kündigung anwaltlich prüfen lassen. Wichtig sind folgende Aspekte:
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Ist die Kündigung schriftlich erfolgt? Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
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Wurden die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten?
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Liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor, z. B. für Schwerbehinderte oder Schwangere?
2. Kündigungsschutzklage einreichen
Ihr Anwalt kann eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, wenn die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt sind.
3. Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift nur unter bestimmten Bedingungen:
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Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen.
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Der Betrieb muss mehr als zehn Mitarbeiter haben (bei Arbeitsverhältnissen, die vor dem 1. Januar 2004 begonnen haben, gilt eine Grenze von mehr als fünf Mitarbeitern).
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Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, sie darf nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen.
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Besondere Schutzrechte gelten für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Schwerbehinderte.
4. Frist zur Klageerhebung beachten
Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 4 KSchG lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar. Daher ist schnelles Handeln erforderlich.
5. Arbeitslos melden und Unterstützung sichern
Unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. So sichern Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und vermeiden finanzielle Nachteile.
Gerne berate ich Sie, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.