Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fragen zu arbeitsrechtlichen Abmahnungen. 

1. Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist ein formelles Rügeschreiben des Arbeitgebers wegen einer behaupteten Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis. Sie erfüllt im Arbeitsrecht regelmäßig eine Hinweis- und Warnfunktion: Das konkrete Fehlverhalten wird beanstandet und zugleich deutlich gemacht, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen können. Eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung setzt in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung voraus.

2. Wozu dient eine Abmahnung?

Aus Arbeitnehmersicht ist entscheidend: Die Abmahnung soll Ihnen Gelegenheit geben, Ihr Verhalten zu korrigieren. Sie dokumentiert zugleich aus Sicht des Arbeitgebers einen Pflichtverstoß und schafft eine Grundlage für spätere personelle Maßnahmen.

Juristisch betrachtet ist sie damit ein „letzter Warnschuss“. Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung häufig angreifbar.

3. Was sind häufige Gründe für eine Abmahnung?

Typische Vorwürfe betreffen:

  • wiederholte Unpünktlichkeit
  • unentschuldigtes Fehlen
  • Nichtbefolgung arbeitsvertraglicher Weisungen
  • Pflichtverletzungen im Umgang mit Kollegen oder Vorgesetzten
  • Verstöße gegen betriebliche Regelungen (z. B. Arbeitszeit- oder Compliance-Vorgaben)

Entscheidend ist stets, ob tatsächlich eine schuldhafte Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegt.

4. Was gehört in eine wirksame Abmahnung?

Eine rechtlich ordnungsgemäße Abmahnung muss:

  • das beanstandete Verhalten konkret und nachvollziehbar beschreiben (Datum, Uhrzeit, Umstände),
  • klarstellen, welche arbeitsvertragliche Pflicht verletzt worden sein soll,
  • unmissverständlich zur künftigen Vertragstreue auffordern und
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen.

Pauschale Vorwürfe („Sie arbeiten schlecht“) genügen nicht. Unbestimmte oder sachlich falsche Abmahnungen sind angreifbar.

5. Wie kann ich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen?

Ist die Abmahnung unberechtigt, haben Sie einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte. Dieser kann außergerichtlich geltend gemacht und erforderlichenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Eine frühzeitige juristische Prüfung ist insbesondere deshalb wichtig, weil eine zu Unrecht in der Akte verbleibende Abmahnung bei späteren Kündigungen erhebliches Gewicht entfalten kann.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen und unterstütze Sie. 

Sylvia Weiße – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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