Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann die Ehescheidung beim Familiengericht beantragt werden. Eine Verpflichtung zur Ehescheidung besteht jedoch nicht. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn ein Ehepaar zwar getrennt ist, die Ehe aber nicht geschieden wird?

Gesetzliche Erbfolge

Der Ehegatte bleibt in kinderlosen Ehen Alleinerbe, in Ehen mit Kindern gesetzlicher Miterbe neben den Kindern. Auch wenn ein Ehepartner durch ein Testament „enterbt“ ist, verbleibt ihm sein Pflichtteilsanspruch.

Witwenrente

Ohne Ehescheidung hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf Witwenrente, wenn der andere Ehepartner verstirbt.

Steuerklasse

In dem Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, müssen beide Ehegatten die Steuerklasse wechseln (Steuerklasse I).

Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich von Rentenanwartschaften, welche während der Ehezeit erwirtschaftet wurden. Ohne Scheidung verbleibt jedem Ehepartner seine eigene Altersvorsorge. Wenn aber ein Ehegatte z.B. zehn Jahre nach der Trennung doch die Scheidung einreicht, läuft die Ehezeit zur Berechnung des Ausgleiches auch während dieser Zeitspanne weiter, so dass der Ehepartner mit den geringeren Rentenanwartschaften dann hiervon profitieren kann. 

Verträge

Gemeinsam abgeschlossene Verträge dauern weiterhin fort, auch bestimmte Versicherungsverträge. Wichtig ist es z.B. Mietverträge dann zu ändern. 

Aufenthaltserlaubnis

Wenn ein Ehegatte aufgrund der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, bleibt diese nach einer Trennung ohne Scheidung bestehen.

Zu denken sind auch an die Änderungen von Zugriffen auf Bankkonten oder das Löschen von Bankvollmachten. 

Wenn beide Eheleute keine Scheidung möchten, ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, bestimmte Angelegenheiten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. 

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen. 

Familienrecht

Kindesunterhalt ab 01.01.2026

02.01.2026

Die zum 1. Januar 2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort abrufbar. 

Gegenüber der Tabelle 2025 sind die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.   

Familienrecht

Alleinige elterliche Sorge – Voraussetzungen und Antragstellung

01.09.2025

Die elterliche Sorge steht gemäß § 1626 BGB grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu. In bestimmten Fällen kann jedoch die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen werden. Dies setzt voraus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht oder einer der Elternteile nicht zur gemeinsamen Ausübung bereit oder fähig ist.

Familienrecht

Sorgerecht und Urlaubsreisen: Was getrennt lebende Eltern beachten sollten

03.06.2025

Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich oft die Frage, wer über Urlaubsreisen des Kindes entscheiden darf. Besonders wichtig ist hierbei die Abgrenzung zwischen den Entscheidungen des täglichen Lebens  und solchen von erheblicher Bedeutung.