Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann die Ehescheidung beim Familiengericht beantragt werden. Eine Verpflichtung zur Ehescheidung besteht jedoch nicht. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn ein Ehepaar zwar getrennt ist, die Ehe aber nicht geschieden wird?

Gesetzliche Erbfolge

Der Ehegatte bleibt in kinderlosen Ehen Alleinerbe, in Ehen mit Kindern gesetzlicher Miterbe neben den Kindern. Auch wenn ein Ehepartner durch ein Testament „enterbt“ ist, verbleibt ihm sein Pflichtteilsanspruch.

Witwenrente

Ohne Ehescheidung hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf Witwenrente, wenn der andere Ehepartner verstirbt.

Steuerklasse

In dem Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, müssen beide Ehegatten die Steuerklasse wechseln (Steuerklasse I).

Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich von Rentenanwartschaften, welche während der Ehezeit erwirtschaftet wurden. Ohne Scheidung verbleibt jedem Ehepartner seine eigene Altersvorsorge. Wenn aber ein Ehegatte z.B. zehn Jahre nach der Trennung doch die Scheidung einreicht, läuft die Ehezeit zur Berechnung des Ausgleiches auch während dieser Zeitspanne weiter, so dass der Ehepartner mit den geringeren Rentenanwartschaften dann hiervon profitieren kann. 

Verträge

Gemeinsam abgeschlossene Verträge dauern weiterhin fort, auch bestimmte Versicherungsverträge. Wichtig ist es z.B. Mietverträge dann zu ändern. 

Aufenthaltserlaubnis

Wenn ein Ehegatte aufgrund der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, bleibt diese nach einer Trennung ohne Scheidung bestehen.

Zu denken sind auch an die Änderungen von Zugriffen auf Bankkonten oder das Löschen von Bankvollmachten. 

Wenn beide Eheleute keine Scheidung möchten, ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, bestimmte Angelegenheiten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. 

Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen. 

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