+++ Zum dritten Mal in Folge: 17.05.2023 – Nachrichtenmagazin STERN: Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Weiße gehört zu den besten Familienrechtskanzleien in Deutschland ++++++ Zum zweiten Mal in Folge: 15.09.2023 - Magazin FOCUS: Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Weiße gehört zu den besten Familienrechtskanzleien 2023 in Deutschland +++
Qualifiziert. Flexibel. Engagiert.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
Familienrecht - Erbrecht - Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Sylvia Weiße
Fachanwältin für Familienrecht
in Leipzig und Beucha/Brandis
Termin online Buchen
Hier sind Sie richtig. Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Familienrecht, im Erbrecht und im Arbeitsrecht an den Standorten Brandis (Beucha) und Leipzig.
Unsere Kanzlei ist eine kleine, flexible Einheit, die es dadurch ermöglicht, schnell und effektiv für Sie tätig zu werden. Dabei stehen Ihre Bedürfnisse und Interessen im Vordergrund. Schnelle Terminvergaben sowie eine stets persönliche Betreuung durch einen Ansprechpartner führen zum Aufbau eines besonderen Vertrauensverhältnisses, welches gerade im Familien- und Erbrecht notwendig ist, da es sich hier um höchstpersönliche Angelegenheiten verbunden mit finanziellen Aspekten handelt. Frau Rechtsanwältin Sylvia Weiße ist Fachanwältin für Familienrecht, so dass Sie durch besondere Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrungen profitieren.
Als Kooperationsanwältin mit viel Erfahrung im Arzthaftungsrecht ist Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Cornelia Grüner, Nikolaistraße 53, 04109 Leipzig, Ihr Ansprechpartner für Patienten bei einem vermuteten Behandlungsfehler.
Weitere Informationen: https://www.medizin-recht-leipzig.de
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und Krankenversicherung
Fragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden durch Behandlungsfehler
Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann die Ehescheidung beim Familiengericht beantragt werden. Eine Verpflichtung zur Ehescheidung besteht jedoch nicht. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn ein Ehepaar zwar getrennt ist, die Ehe aber nicht geschieden wird?
Der Erblasser kann grundsätzlich zu Lebzeiten über sein Vermögen frei verfügen. Auch kann er Schenkungen an Dritte oder Familienmitglieder vornehmen. Bestimmte Familienangehörige des Erblassers (Ehepartner, Abkömmlinge und Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)) haben jedoch im Falle eine Enterbung oder Erbausschlagung nicht nur Pflichtteilsansprüche, sondern auch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Die Sommerzeit und damit der Sommerurlaub stehen vor der Tür. Rund um das Thema Urlaubsanspruch gibt es allerdings für Arbeitnehmer viele Fragen.